Infos für Gewerbekund*innen
Ausfuhr in ein Drittland
Sofern Sie die bei uns bestellte Ware in ein Drittland, also aus der EU ausführen, können Sie sich von uns die Mehrwertsteuer erstatten lassen. Bitte lassen Sie sich hierfür eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen oder Ihre Rechnung vom Zoll abstempeln. Sie können uns die Ausfuhrbescheinigung oder abgestempelte Rechnung gerne per Mail an [email protected] senden. Wir benötigen außerdem eine Bankverbindung, an die wir die Mehrwertsteuer erstatten dürfen. Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung nur per Banküberweisung möglich ist.
Mehrwertsteuererstattung
Sobald uns die Ausfuhrbescheinigung oder abgestempelte Rechnung vorliegt, kümmern wir uns um die Erstattung der Mehrwertsteuer. Die Überweisung erfolgt schnellstmöglich, spätestens innerhalb einer Woche. Bitte beachten Sie, dass Banküberweisungen weitere 1 bis 3 Bankarbeitstage benötigen.